Eine Grundschuldzuweisung ist z.B. dann notwendig, wenn ein sicherndes Kreditgeschäft zu günstigeren Bedingungen mit einer anderen Hausbank fortgesetzt wird. Das ist der Vorzug gegenüber einer Neuregistrierung: Deutlich vorteilhafter ist die Zuordnung der Grundpfandrechte. Immobilienkredite sind in der Regel durch eine Grundpfandrecht gesichert. Sie dienen als Sicherheiten für den Kreditgeber, die Batterie.
Sie zeigt auch, ob eine Grundpfandrecht noch wertvoll ist oder nicht - d.h. in welchem Umfang sie ausgezahlt wurde - oder nicht. Aber was ist, wenn die Zinsbindungsfrist für ein Kreditgeschäft abläuft und andere Kreditinstitute deutlich günstigere Bedingungen für die Folgefinanzierung haben? Die offensichtliche Idee wäre dann, die Grundgebühr zu streichen und sie für den neuen Kreditvertrag erneut einzugeben.
Aber das Löschen allein ist nicht gerade günstig. Inwieweit diese durch den Zins-Vorteil eines billigeren Darlehens kompensiert werden, scheint vielen Hauseigentümern angesichts der hohen Aufwendungen für neue Vertragsverhandlungen mit anderen Dienstleistern ebenfalls zweifelhaft. Oftmals gehen Barkunden davon aus, dass Löschen und Neuregistrierung unvermeidlich sind. Der Grundschuldbetrag kann ganz unkompliziert und zu einem wesentlich niedrigeren Preis an ein anderes Finanzinstitut übertragen werden.
Der Auftrag ist durchaus gebräuchlich. Damit wird der Prozess deutlich erleichtert, denn eine Grundgebühr lässt sich nicht nur durch einen Kaufvertrag begründen. Es muss, wie bereits gesagt, in das Kataster eintrag werden. Wenn Sie also eine Grundgebühr aus dem System entfernen und erneut eingeben wollen, ist jede Transaktion zweimal so teuer. Für die Lösch- und Eintragungsgebühren werden vom Katasteramt und dem notariellen Bereich je eine Gebühr erhoben.
Die Zuordnung ist unterschiedlich. Allerdings ist dies nur etwa die halbe Neuregistrierung. Das Notargebührenverhältnis ist noch vorteilhafter, da nur die Signaturen der Bankmitarbeiter authentifiziert werden. Darüber hinaus werden die beiden Positionen für eine Löschaktion ausgelassen. Einzig und alleinige Bedingung ist, dass die Grundgebühr nicht angehoben wird. Für den Immobilieneigentümer ist auch das Verfahren selbst sehr einfach: Der Auftrag wird von der neuen Hausbank übernommen.
Im Falle von Aufträgen ist es jedoch grundsätzlich ratsam, sich von Anfang an für die Gestaltung der Letterless-Grundgebühr zu entschließen. Mit diesem Wert beträgt die Belastung der Grundpfandrechte etwas über 200 ?. Gegenüber der Stornierung und Neuanmeldung bedeutet dies eine Einsparung von ca. 600 ?. Aufgrund des erheblichen Interessenvorteils ist die kleine Auftragsgebühr durchaus lohnenswert.
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